Infos zur Atomenergie!

Die Probleme in den Atomkraftwerken in Japan nach dem Erdbeben haben auch für eine erneute Atomdebatte in Deutschland gesorgt.

Am 15. März hat die Bundesregierung beschlossen, sieben Kraftwerke, die vor 1980 erbaut wurden, vorerst für 3 Monate abgeschaltet werden bis sie geprüft wurden.

Die von Bundeskanzlerin Merkel eingesetzte Ethik-Kommission zum Atomausstieg hat nun am 30. Mai ihren Abschlussbericht vorgestellt. Dieser Bericht empfiehlt den Atomausstieg in zehn Jahren.

Am 6. Juni beschloss ein Gremium den beschleunigten Atomaustieg. Alle Atomreaktoren sollen schrittweise bis 2022 abgeschaltet werden. Die sieben Kraftwerke, die wegen des Moratoriums bereits vom Netz sind (Biblis A und B, Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser und Philippsburg 1), bleiben das auch. Zusätzlich wird das AKW Krümmel abgeschaltet.


Hier haben wir euch ein paar Infos zum Thema Atomkraft zusammengestellt.

Strahlen-Tabelle:

  • Falsche Zähne/Kronen: 0,1 Mikrosievert / Jahr
  • Röntgenaufnahme der Zähne: 10 Mikrosievert / einmalig
  • Neben einem Partner schlafen: 20 Mikrosievert / Jahr
  • Röntgenaufnahme des Brustkorbes: 50 Mikrosievert / einmalig
  • Einfacher Flug Frankfurt - New York: 55 Mikrosievert / einmalig
  • Erlaubte Freisetzungsdosis für deutsche Kernkraftwerke:
    300 Mikosievert / Jahr
  • Mammografie: 400 Mikrosievert / einmalig
  • Tagesdosis in der 20 km Sperrzone um Fukushima I:
    1.400 Mikrosievert / Tag
  • Computertomographie des Brustkorbes:
    8.000 Mikrosievert / einmalig
  • Rauchen von 1,5 Schachteln Zigaretten/Tag:
    13.000 Mikrosievert / Jahr
  • Erlaubte (berufliche) Strahlendosis in Deutschland: 20.000 Mikrosievert / Jahr
  • Dosis, die zur Strahlenkrankheit (Übelkeit, Fieber, Haarausfall) führt: 1.000.000 Mikrosievert
  • Tödliche Dosis: 8.000.000 Mikrosievert
  • 10 Minuten in der Nähe des Reaktors in Tschernobyl direkt nach der Kernschmelze: 50.000.000 Mikrosievert


Quelle: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH und Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)


Atomkraftwerke in Deutschland:

  • Biblis A, Hessen (gebaut 1974, urspr. Laufzeit bis 2020)
  • Biblis B, Hessen (gebaut 1976, urspr. Laufzeit bis 2020)
  • Brokdorf, Schleswig-Holstein (gebaut 1986, urspr. Laufzeit bis 2033)
  • Brunsbüttel, Schleswig-Holstein (gebaut 1976, urspr. Laufzeit bis 2020)
  • Emsland, Niedersachsen (gebaut 1988, urspr. Laufzeit bis 2034)
  • Grafenrheinfeld, Bayern (gebaut 1981, urspr. Laufzeit bis 2028)
  • Grohnde, Niedersachsen (gebaut 1984, urspr. Laufzeit bis 2032)
  • Gundremmingen B, Bayern (gebaut 1984, urspr. Laufzeit bis 2030)
  • Gundremmingen C, Bayern (gebaut 1984, urspr. Laufzeit bis 2030)
  • Isar 1, Bayern (gebaut 1977, urspr. Laufzeit bis 2019)
  • Isar 2, Bayern (gebaut 1988, urspr. Laufzeit bis 2034)
  • Krümmel, Schleswig-Holstein (gebaut 1983, urspr.Laufzeit bis 2033)
  • Neckarwestheim 1, Baden-Württemberg
    (gebaut 1976, urspr.Laufzeit bis 2019)
  • Neckarwestheim 2, Baden-Württemberg
    (gebaut 1989, urspr. Laufzeit bis 2036)
  • Philippsburg 1, Baden-Württemberg (gebaut 1979, urspr. Laufzeit bis 2020)
  • Philippsburg 2, Baden-Württemberg (gebaut 1984, urspr. Laufzeit bis 2032)
  • Unterweser, Niedersachsen (gebaut 1978, urspr. Laufzeit bis 2020)

Könnte Deutschland so einfach aus der Atomkraft aussteigen?
Würden die erneuerbaren Energien ausreichen, um den Strombedarf zu decken?


Als erneuerbare Energien werden Energiequellen bzw. Energieträger bezeichnet, die kurzfristig und nach menschlichen Maßstäben unerschöpflich zur Verfügung stehen. Dazu gehört Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlung (Sonnenenergie), Erdwärme (Geothermie) und die durch Gezeiten erzeugte Energie.

Der Anteil regenerativer Energien am Strombedarf in Deutschland lag 2010 bei 16 %.

Laut einer 2008 vorgelegten Leitstudie des Bundesumweltministeriums (BMU) können die Erneuerbaren Energien in Deutschland bis 2020 einen Anteil von 30 Prozent an der Stromversorgung erreichen.

Ein Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen kam 2010 zu dem Ergebnis, dass bereits 2030 in Deutschland eine Vollversorgung mit Strom aus Erneuerbaren Energien möglich sei, wenn die Netz- und Speicherinfrastruktur weiterhin so ausgebaut würde wie bisher.


Wie sieht die Zusammensetzung des Stroms in Deutschland heute aus?

Im Moment setzt sich der Strom in Deutschland folgendermaßen zusammen:

  • 6,8 % Kernenergie von AKW, die ganz oder vorrübergehend abgeschaltet werden
  • 15,2 % Kernenergie von AKW, die am Netz bleiben werden
  • 5 % Erdöl
  • 14 % Erdgas
  • 16 % erneuerbare Energien
  • 19 % Steinkohle
  • 24 % Braunkohle

Sind die deutschen Atomkraftwerke ausreichend gegen Naturkatastrophen geschützt?

  • Terror: Nach dem 11. September 2001 wollte man Atomkraftwerke gegen Flugzeugabstürze und panzerbrechende Waffen absichern. Vorgeschlagen wurden Wandverstärkungen der Reaktorblöcke mit Zusatzbeton von zwei bis drei Metern Stärke, aufgespannte Stahlnetze und Vernebelungsanlagen. Was davon in den letzten Jahren umgesetzt wurde, sagen weder die Betreiber noch die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, da es sich um Infos handelt, die geheim sind.
  • Flugzeugabstürze: Greenpeace erklärte, dass keines der deutschen Atomkraftwerke gegen den Absturz eines großen Flugzeugs gesichert sei. Bei den älteren Kraftwerken wäre die Gefahr besonders groß, denn die Gebäudehüllen seien viel zu dünn. Schon kleinere Flugzeuge könnten zu großem Schaden führen.
  • Erdbeben: Die Atomkraftwerke sind gegen Bodenbeschleunigungen von bis 1,5 Metern pro Sekunde zum Quadrat ausgelegt. Im erdbebengefährdeten Rheingraben, in dem z. B. das Atomkraftwerk Biblis B steht, geht man von Erdstößen der Doppelten Stärke aus. Dafür sind die Wände, die Rohrleitungen und die Halterungssysteme nicht ausgelegt.
  • Hochwasser: Auch in deutschen Atomkraftwerken ist schon Flüssigkeit in Reaktorgebäude an Flüssen eingedrungen und hat zu Stromausfällen geführt.
  • Stromausfall: Für Stromausfälle sind die Kernkraftwerke mit mehreren Notstromaggregaten ausgerüstet. Der dort gelagerte Kraftstoffvorrat reicht für mindestens 72 Stunden Notstrombetrieb. Danach müßte genau wie in Japan auf Batteriebetrieb umgestellt werden.

Im deutschen Atomrecht müssen die Betreiber und die Genehmigungsbehörden nicht nachweisen, dass sie bei der Sicherheit auf dem aktuellen Stand der Technik sind. Keines der heute in Deutschland betriebenen AKW würde nach dem aktuellen Stand der Technik eine neue Betriebsgenehmigung erhalten.


Atomgesetz in Deutschland

Zu den Kernpunkten der am 22. April 2002 in Kraft getretenen Gesetzesnovelle des Atomgesetzes der damaligen rot-grünen Regierungsmehrheit gehörte das Verbot des Neubaus von kommerziellen Kernkraftwerken und die Befristung der Regellaufzeit der bestehenden Kernkraftwerke auf durchschnittlich 32 Jahre seit Inbetriebnahme.

Der Bundestag entschied am 28. Oktober 2010 mit schwarz-gelber Mehrheit, dass die Laufzeiten der vor 1980 gebauten sieben Anlagen um acht Jahre auf 40 Jahre verlängert und die der zehn übrigen Atomkraftwerke um 14 Jahre auf 46 Jahre verlängert werden.

Der Neubau weiterer Kernkraftwerke wird aber weiterhin abgelehnt.
Das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ist am 14. Dezember 2010 in Kraft getreten.
Die Bundesländer Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz haben eine am 28. Februar 2011 Verfassungsklage gegen die Verlängerung der Laufzeiten deutscher Atomkraftwerke eingereicht.
Das komplette Gesetz findet ihr HIER.

Die Bundesregierung beschloss 2011 wenige Tage nach dem Atomunfall in Fukushima (Japan) einen deutlichen Wechsel ihrer Atompolitik. Zunächst gab es ein dreimonatiges Atom-Moratorium für die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke sowie für das Kernkraftwerk Krümmel. Am 30. Juni beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit, die letzten Atomkraftwerke in Deutschland bis 2022 stillzulegen.
Bundespräsident Christian Wulff setzte die auch vom Bundesrat beschlossene Änderung des Atomgesetzes durch seine Unterschrift in Kraft.


Was passiert bei einer Kernschmelze in einem Atomkraftwerk?

Im Inneren eines Atomreaktors befinden sich die Brennstäbe, die vom Reaktorkühlsystem stets auf einer gewissen Temperatur gehalten werden müssen. Fällt das Kühlsystem aus, überhitzen die Brennstäbe des Kernreaktors so stark, dass sich sowohl der radioaktive Inhalt, als auch die stählerne Brennstab-Hülle verflüssigen und in eine radioaktive Schmelze verwandeln. Dieser Prozess wird Kernschmelze genannt.

Gelangen die geschmolzenen radioaktiven Stoffe auf den Boden des Reaktorbehälters, verdampft das Kühlwasser und es entsteht Sauerstoff und Wasserstoff. Die daraus entstehenden Knallgasgemische sind entzündlich und entwickeln im Falle einer Explosion eine immense Wucht.
Eine weitere Gefahr liegt darin, dass sich die extrem heiße radioaktive Masse durch die Schutzhülle des Reaktorkerns fressen und ins Grundwasser gelangen kann.


Was ist ein GAU bzw. Super-GAU?

Bei der Planung einer kerntechnischen Anlage müssen unterschiedliche Szenarien berücksichtigt werden.
Es sind verschiedene Störfälle denkbar, die zur Freisetzung von strahlendem Material führen würden, wenn die Anlage nicht gegen einen solchen Unfall ausgelegt wäre.
Eine Bedingung für die Genehmigung von kerntechnischen Anlagen ist der Nachweis, dass selbst im Falle des größten anzunehmenden Unfalls (GAU) kein radioaktives Material der Anlage in die Umwelt gelangt.

Bei einer Freisetzung von Radioaktivität jenseits der gesetzlich festgelegten Grenzwerte ist daher nach Definition der Rahmen des GAU überschritten und ein Super-GAU eingetreten. Bekanntestes Beispiel für einen Super-GAU war die Katastrophe von Tschernobyl. In der Wirkung macht ein Super-GAU den Standort und seine Umgebung unbewohnbar.

Die Bewältigung eines Super-GAU erfolgte in allen bekannten Fällen ohne jedes festgelegte Handlungskonzept. Die Betreiber und die Genehmigungsbehörden haben auch in Deutschland keinerlei Vorkehrungen für solche Fälle getroffen. Nicht einmal die für den Fall eines Super-GAU erforderliche besondere Messtechnik ist vorhanden.
In allen bekannten Fällen eines Super-GAU waren zudem die Versicherungen der Betreiber völlig unzureichend (soweit überhaupt vorhanden), um Entschädigen zu zahlen. Daher springt im Fall eines Super-GAU meist der Staatshaushalt ein.


Halbwertzeit

Als Halbwertszeit wird die Zeit bezeichnet, in der sich ein Wert halbiert hat. Folgende Dinge werden bei einem Super-Gau freigesetzt: Uran 235 (Halbwertzeit von 704 Mio. Jahren), Strontium (von 28,78 Jahren), Plutonium 239 (von 24.110 Jahren), Jod 131 (8 Tage).
Jod 131 reichert sich allerdings ausschließlich im Schilddrüsengewebe an und kann zu Krebserkrankungen führen. Die rechtzeitige Ausgabe von Jod-Tabletten soll verhindern, dass die Schilddrüse radioaktives Jod aufnimmt.