
Die europäische Gemeinschaft steht unter Druck. Mehrere Euro-Länder sind stark verschuldet. Am 26. Oktober 2011 hat der Bundestag der Erweiterung des Rettungsschirms zugestimmt und damit konnte Angela Merkel zum Eurogipfel nach Brüssel fahren.
Teilschuldenerlass für Griechenland
In der Nacht zum 27. Oktober 2011 haben die Regierungschefs der EU-Länder in Brüssel ein Paket zur Bekämpfung der Schuldenkrise geschnürt. Private Investoren verzichten freiwillig auf 50 Prozent ihrer Forderungen gegenüber Griechenland, das sind etwa 100 Milliarden Euro.
Der Euro-Rettungsfonds ESFS gewährt den betroffenen Investoren eine Absicherung von 30 Milliarden Euro. Des Weiteren wurde Griechenland bis 2014 ein zweites Kreditpaket von weiteren 100 Milliarden Euro zugesichert.
Für Banken gibt es jetzt auch neue Vorschriften: Sie müssen risikoreiche Geschäfte nun durch mehr Eigenkapital absichern. Die sogenannte Kernkapitalquote wird von 4% auf 9% angehoben.
Zur Debatte stehen dort zwei Optimierungsmodelle, die als "Hebel", also quasi Anreize, wirken sollen:
Das erste Modell basiert auf der "Teilabsicherung": Private Investoren kaufen Staats-Anleihen. Im Falle eines Zahlungsausfalls übernimmt der Rettungsfonds die ersten zehn bis 30 Prozent des Verlusts für die Investoren. Wie bei einer Teilkaskoversicherung sinkt dadurch das Risiko und der Anreiz zum Kauf der Anleihe steigt.
Das zweite Modell sieht vor, dass ein in Not geratener Staat zunächst eine weitere Zweckgesellschaft gründet. Daran beteiligen sich dann sowohl die EFSF (s. u.) als auch Banken und Versicherungen, aber auch andere Länder und deren Staatsfonds. Muss dann allerdings ein Teil der Schulden erlassen werden, werden mit dem verbliebenen Geld zuerst die privaten Gläubiger bedient und dann erst die EFSF.
Welches Modell sich am Ende durchsetzt, ist noch unklar, sie könnten auch ohne weiteres nebeneinander beschlossen und genutzt werden.
Was ist der Euro-Rettungsschirm?
Der Euro-Rettungsschirm hat ein Volumen von insgesamt 750 Milliarden Euro. Davon entfallen 60 Milliarden auf den Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) der EU-Kommission.
Zusätzlich gründete die Euro-Gruppe im Juni 2011 die Zweckgesellschaft Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (ESFS) mit einem Volumen von 440 Milliarden Euro. Daran gekoppelt sind weitere 250 Milliarden des Internationalen Währungsfonds (IWF).
Dieses Geld muss am Kapitalmarkt beschafft werden. Die Euro-Zweckgesellschaft kann dies zu relativ günstigen Konditionen tun, da die Ratingagenturen sie mit „AAA“ als besonders kreditwürdig einstufen. Die Zweckgesellschaft reicht das Geld an den bedürftigen Staat weiter. Dieser muss das Darlehen nach einigen Jahren samt Zinsen zurückzahlen.
Für die 60 Milliarden Euro der EU-Kommission bürgt die Europäische Union. Für die 440 Milliarden der Zweckgesellschaft bürgt jedes der 16 Euro-Länder mit dem Anteil, den sie an der Europäischen Zentralbank halten. Im Falle von Deutschland sind das rund 27 Prozent der Gesamtsumme. Insgesamt haftet Deutschland also für rund 174 Milliarden Euro.
Wann bekommt ein Land Geld?
Jedes Euro-Land kann Hilfe aus dem Rettungstopf beantragen. Laut EFSF-Vertrag müssen die Euro-Finanzminister einstimmig entscheiden, ob und wie (Höhe, Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten) sie das Darlehen gewähren wollen. Zusätzlich muss sich das Euro-Mitglied wirtschaftspolitische Auflagen erfüllen, um einen Konsolidierungskurs einzuleiten. Zu diesem Zweck sendet die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank und der IWF Experten in das betroffene Land. Die Kommission handelt schließlich das Länder-Programm aus. Genau dieses geschieht gerade in Griechenland.
Bis zum 30. Juni 2013 können Länder Hilfe aus dem EFSF-Programm beantragen. Danach soll die EFSF von einem dauerhaften Hilfsmechanismus abgelöst werden. Dessen Modalitäten müssen noch ausgehandelt werden.
Wie entstand die Euro-Krise?
Die Euro-Krise hat zwei Hauptursachen, die unabhängig voneinander nicht so dramatisch gewesen wären, zusammen jedoch eine Krise auslösten.
Die eine Ursache ist die Verschuldung mehrerer Euro-Länder wie z.B. Portugal, Irland und Griechenland, die zu den zehn am höchsten verschuldeten Staaten der Welt gehören.
Durch ihren Beitritt in die Euro-Zone konnten sie Kredite mit besonders niedrigeren Zinsen bekommen. In Folge der Finanzkrise 2008 und der anschließenden Rezession stieg der Schuldenberg dieser Länder noch extremer an.
Allein die Verschuldung hätte die Euro-Zone wohl nicht destabilisiert. Schließlich gibt es auch andere Länder wie die USA oder Japan, die höhere Schulden haben.
Anders als bei diesen Staaten ist es den einzelnen Ländern in der Euro-Zone aber nicht möglich, ihr Geld abzuwerten. Die Währung kann nicht verbilligt werden, um die Schulden zu reduzieren und Waren können nicht günstiger ins Ausland verkauft werden.
Deswegen sollte in einer Währungsunion die Finanz- und Wirtschaftspolitik aller EU-Länder möglichst einheitlich sein. Damit dies gewährleistet ist, gibt es den Stabilitätspakt, der eine Schuldengrenze festlegt.
Bisher wurde dieser Pakt aber nicht sehr beachtet. Deutschland, Frankreich und Portugal z. B. brachen ihn bereits mehrfach.
Welche Folgen hätte ein Staatsbankrott Griechenlands für Europa?
Darüber wird in Europa schon länger heftig diskutiert. Sicher ist, dass der Euro an Wert verlieren würde. Die Europäische Zentralbank und andere europäische Banken haben Staatsanleihen gekauft, um Griechenland zu helfen. Ginge Griechenland pleite, so würden sie dieses Kapital verlieren.
Länder wie Spanien oder Italien, die ebenfalls finanzielle Schwierigkeiten haben, könnten weiter in Bedrängnis geraten, da es für sie noch schwieriger wäre, Kredite zu bekommen. Denn dann würden hohe Risikoaufschläge gefordert werden.
Würde es im Zuge der Staatspleite einen Schuldenschnitt für Griechenland geben, d.h. ein Teil der Schulden würde erlassen, wäre dies ein großer Verlust für die EU und viele Banken.
Kann Griechenland aus der EU ausgeschlossen werden oder freiwillig austreten?
Nein, das geht aus rechtlichen Gründen nicht. Denn in dem EU-Vertrag von Lissabon ist festgelegt worden, dass eine Mitgliedschaft in der Währungszone unwiderruflich ist. Es gibt keine Klausel, die das Procedere eines Austritts festlegt.
Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es?
- Schuldenschnitt:
Griechenland würde ein Teil der Schulden erlassen werden und ihre Geldgeber müssten mit den Verlusten leben. - Weiche Umschuldung:
Griechenland würden keine Schulden erlassen werden, aber die Laufzeiten der Schuldabbezahlung würden verlängert und die Zinssätze verringert werden. - Bankabgabe:
Private Bankinstitute würden dazu verpflichtet werden, Griechenland finanziell zu helfen, auch wenn Griechenland bei ihnen keine Kredite ausgenommen hat. Diese Möglichkeit ist aber sehr umstritten. - Eurobonds:
Bisher muß sich jedes Land eigene Finanzinvestoren (wie z.B. Banken) suchen, die ihnen Geld leihen. Dabei spielt die Kreditwürdigkeit eine wichtige Rolle. Deutschland zum Beispiel besitzt eine hohe Kreditwürdigkeit und muss daher niedrigere Zinsen zahlen.
In dem Eurobond würde sich nun nicht mehr jedes Land einzeln Geld leihen, sondern alle zusammen zu dem gleichen Zinssatz. Es handelt sich dabei um Staatsanleihen, bei denen EU-Staaten gemeinsam Kredite am Finanzmarkt aufnehmen und gesamtschuldnerisch für Rückzahlung und Zinsen haften würden.
Vorteil für im Moment verschuldete Länder wäre, dass sie einen niedrigeren Zinssatz hätten und ihre Schulden so schneller zurückzahlen könnten. Nachteile haben Länder wie Deutschland, die dann höhere Zinsen zahlen müssen. - Transferunion:
Dabei müssten reichere und wirtschaftlich stabilere Länder wie Deutschland die schwächeren dauerhaft finanziell unterstützen. Dagegen wehren sich viele Länder und auch Deutschland.


