
Der Weltnormentag findet jedes Jahr am 14. Oktober statt. In Deutschland ist das Deutsche Institut für Normung (DIN) für die Standardisierungen zuständig. Das Institut ist privatwirtschaftlich organisiert und hat den rechtlichen Status eines gemeinnützigen Vereins.
DIN-Normen sind das Ergebnis nationaler, europäischer und internationaler Zusammenarbeit. Es handelt sich dabei eigentlich nicht um verpflichtende Vorgaben, sondern um "private Regelwerke mit Empfehlungscharakter". Manche Normen werden dann aber später zum Gesetz.
Das kann auch ganz sinnvoll sein, denn schließlich ist es sehr praktisch, dass eine 60 Watt Glühbirne überall in Deutschland in die gleichen Fassungen passt.
Bis heute gibt es ca. 33.000 DIN Normen, jährlich kommen ca. 2.000-2.500 dazu. Jede Norm wird alle fünf Jahre auf Brauchbarkeit und den Stand der Technik hin überprüft.
Sehr erfolgreich im alltäglichen Gebrauch sind beispielsweise die DIN Vorschriften für Papierformate, vor allem das DIN A4 Blatt. Dadurch sind die Seitenverhältnisse immer einheitlich (1:√2).
Doch nicht nur die Blattformate sind aufeinander abgestimmt, auch Briefumschlänge, Büromöbel sowie Drucker- und Faxgeräte richten sich nach speziellen Normgrößen.
Was alles genormt ist, wird oft auf den ersten Blick gar nicht wahrgenommen. Hier haben wir für euch ein paar Beispiele aufgeführt:
WC-Becken:
Die Norm DIN EN 997 gibt es seit April 2010 und sie befasst sich mit dem Geruchsverschluss für WC-Becken und –Anlagen. Ein WC-Becken mit freiem Zulauf braucht demnach einen bestimmten angeformten Geruchsverschluss (Siphon). Der Austritt von Gasen aus der Kanalisation ins Gebäude wird dadurch verhindert.
Grillgeräte:
Nach der DIN EN 1860-1 Norm dürfen die Stäbe des Grillrosts maximal 20 mm auseinander sein, denn sonst würde womöglich die Wurst in der Kohle landen. Zusätzlich ist in dieser Norm festgelegt, welche Form ein Grill haben und welches Material verwendet werden.
Babybetten:
Sie müssen der DIN EN 716 entsprechen, die viele Normen beinhaltet. Die Geländerhöhe ist festgelegt und auch der Abstand der Gitterstäbe. Diese Maße sollen verhindern, dass die Kinder stecken bleiben könnten und wurden anhand durchschnittlicher Kopf-, Hand-, und Fußgröße bestimmt.
Gebäudetreppen:
Auch für Treppen gibt es eine Norm, damit wir nicht ständig stolpern und bequem und sicher eine Treppe begehen können. DIN 18065 legt für Treppen in Wohngebäuden eine Laufbreite von mind. 80 cm, eine Steigung von mind. 20 cm und einen Auftritt von mind. 23 cm fest.
Mülltonnen:
Auch sie haben eine Normgröße, denn sie müssen ja mit den Vorrichtungen am Müllauto zusammenpassen. Für große Mülltonnen bis 1.300 l Fassungsvermögen regelt dies DIN EN 840-3 (Behälter mit 4 Rädern und einem Nennvolumen bis 1 300 l mit Schiebedeckel(n), für Schüttungen mit Zapfenaufnahme und/oder für Kammschüttungen).
Zahnbürste:
Kaum zu glauben, aber wahr, auch die Zahnbürste wird nach Norm hergestellt. Nach DIN EN ISO 20126 darf keine Zahnbürste beim Putzen Borsten verlieren und muss sich somit vorher einer Büschelauszugskraftprüfung unterziehen.


