Was sich 2012 alles ändert!

Das Jahr 2012 bringt wieder zahlreiche Änderungen bei Steuern, Sozialabgaben und staatlichen Leistungen mit sich. Arbeitnehmer und Hilfeempfänger können sich über finanzielle Entlastungen und geringere Rentenbeiträge freuen. Allerdings steigt das Rentenalter und gut verdienende Beschäftigte müssen mit höheren Bemessungsbeiträgen bei der Sozialversicherung rechnen.
Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengefasst.

Arbeitslosengeld II (Hartz IV):
Die Bezieher von Arbeitslosengeld II bekommen ab Januar 2012 mehr Geld. Für Alleinerziehende und Ledige steigt die Leistung von 364 auf 374 Euro, Ehegatten erhalten nun 337, statt wie bislang 328 Euro. Auch Volljährige, die noch zuhause wohnen, (Erhöhung von 291 auf 299 Euro) und Kleinkinder bis 7 Jahre (Erhöhung von 215 auf 219 Euro) bekommen mehr Geld. Die Sätze für Kinder von 7 – 14 Jahren bleiben gleich.

Lohnsteuerkarte
Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wird auf das Jahr 2013 verschoben. Aus diesem Grund behält die Lohnsteuerkarte von 2010 weiterhin ihre Gültigkeit.

Pfändungsschutz
Ab dem 1. Januar 2012 gibt es einen Pfändungsschutz nicht mehr für gewöhnliche Bankkonten, sondern nur noch bei speziellen Pfändungschutzkonten (P-Konten). Die Banken sind dazu verpflichtet, auf Wunsch innerhalb von vier Tagen ein normales Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Dies geht aber nur bei Einzelkonten, nicht bei Gemeinschaftskonten, die Ehepartner gemeinsam benutzen.

Rentenalter
Ab 2012 beginnt die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre. Bis diese Anhebung komplett ist, dauert es 18 Jahre. Anfangs verzögert sich das Renteneintrittsalter pro Jahrgang um je einen Monat. Das heißt der Jahrgang 1947 erreicht mit 65 Jahren plus einen Monat den Ruhestand. Der Jahrgang 1958 erreicht mit 66 Jahren das Rentenalter. Danach steigt die Altersgrenze um zwei Monate pro Jahrgang, so dass der 1964-Jahrgang als erster Jahrgang bis 67 arbeiten muß.
Im kommenden Jahr abgeschlossene Riester- oder Rürup-Verträge können deshalb auch frühestens ab einem Alter von 62 Jahren ausgezahlt werden, bislang lag die Grenze bei 60 Jahren.

Rentenversicherungsbeitrag
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent des Brutto-Gehalts.

Entfernungspauschale
Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arbeitsplatz fährt, kann entweder die Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer oder ggf. den höhere Preis für Bus- oder Bahntickets als Werbungskosten rechnen.
Ab 2012 berücksichtigt das Finanzamt die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nur noch, wenn die Gesamtsumme über der Jahresentfernungspauschale von 4.500 Euro liegt.

Ausbildungskosten
Studenten und Auszubildende können ab 2012 jährliche Aufwendungen (Sonderausgaben) für ihr Erstudium/Erstausbildung bis zu einer Höhe von 6.000 Euro statt wie bislang 4.000 Euro geltend machen.

Kindergeld
Kinder, die sich in ihrer Erstausbildung befinden (Studium oder Ausbildung) bekommen unabhängig von ihrem Einkommen bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Dies hat zur Folge, dass Eltern künftig ohne Einschränkungen Kindergeld und Kinderfreibeträge erhalten. Sind Kinder in einer Zweitausbildung, so entfallen Kindergeld und Kinderfreibeträge nur dann, wenn das Kind parallel zur Ausbildung einen Nebenjob über 20 Wochenstunden ausübt.

Kinderbetreuungskosten
2012 können Eltern die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder bis zum 14. Lebensjahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Es entfällt der bislang verlangte Nachweis, ob die Kosten berufsbedingt sind, oder nicht. Allerdings können Eltern weiterhin nur zwei Drittel ihrer Betreuungskosten absetzen, d.h. höchstens 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Bei behinderten Kindern gibt es eine Sonderregelung.

Grunderwerbsteuer
Beim Kauf von Häusern oder Eigentumswohnungen mit Grund und Boden fällt die Grunderwerbsteuer an. Früher lag diese bei 3,5 Prozent, wurde jetzt in Niedersachsen jedoch auf 4,5 Prozent vom Kaufpreis angehoben.