* Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, stellen wir bei einem Spendenbetrag von unter 100 Euro keine Spendenbescheinigung aus. Bei der Steuerklärung gilt der Einzahlungsbeleg/Kontoauszug als Spendenquittung.
* Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, stellen wir bei einem Spendenbetrag von unter 100 Euro keine Spendenbescheinigung aus. Bei der Steuerklärung gilt der Einzahlungsbeleg/Kontoauszug als Spendenquittung.