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Grillen - Was ist erlaubt?

Kaum scheint das erste Mal die Sonne, geht das grillen los! Aber was ist eigentlich erlaubt? Wo dürft ihr grillen und wie häufig?

Wie oft darf man in einer Mietwohnung auf dem Balkon grillen?

Das ist nicht genau festgelegt. Bisher gibt es dazu zwei Gerichtsurteile: das Amtsgericht Bonn hat entschieden, dass der Vermieter es nur erlauben sollte, dass 1-Mal pro Monat gegrillt werden darf und das Grillen 48 Stunden vorher angekündigt werden muss. Das Amtsgericht Westerstede urteilte, dass das Grillen bis zu 10-Mal im Jahr im Jahr möglich sein sollte.

Wenn in der Hausordnung oder im Mietvertrag steht, dass Grillen verboten ist, müsst ihr euch allerdings auch daran halten. Oft wird dort aber nur das Grillen auf Holzkohle verboten, dann dürft ihr z. B. einen Gas- oder Elektrogrill benutzen.

Was könnt ihr tun, wenn euer Nachbar ständig grillt?

In dem Fall gilt z. B. das Bürgerliche Gesetzbuch, das sogenannte Nachbarrechtsgesetz. Dieses Gesetz verpflichtet zu gegenseitiger Rücksichtnahme unter Nachbarn. Und Rauch oder Ruß, Geruch und Qualm vom Holzkohlegrill kann schon sehr stören.
Ein teures Beispiel für einen Rechtsstreit zum Thema Grillen gab es im März 2023. Ein 75-jähriger Rentner aus Bad Tölz in Oberbayern verklagte seinen Nachbarn, der fast jeden Tag auf der Terrasse gegrillt hat. Das Landgericht München gab ihm Recht und nun droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, wenn er öfter als 4-Mal im Monat grillt.

Es ist wichtig, sich mit den Nachbarn abzusprechen, wann und wie gegrillt wird. Wichtig ist es auch, die Nachtruhe und den Lärmpegel zu beachten: ab 22 Uhr ist Nachtruhe und deshalb solltet ihr eure Lautstärke etwas anpassen. Ein Gericht in Oldenburg hat z. B. entschieden, dass es bis zu vier Mal im Jahr in Ordnung ist bis Mitternacht zu grillen.