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Wann gibt es Hitzefrei in der Schule und bei der Arbeit?

Hitzefrei, das war bestimmt auch bei euch eines der schönsten Worte aus der Schulzeit. Es gab früher kaum etwas Besseres ... Für die Arbeit würden wir uns das auch gerne wünschen. Bei Temperaturen über 30 Grad wird ein normaler Arbeitstag schnell zur Tortur.
Welche Rechte ihr als Arbeitnehmer:innen habt, wenn es im Büro oder der Werkstatt richtig heiß wird und ob vielleicht sogar Hitzefrei möglich ist, haben wir für euch geklärt.


Hitzefrei bei der Arbeit?

Erst einmal allgemein: es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf „hitzefrei“ bei der Arbeit. Alle Maßnahmen sollten mit den Chefinnen und Chefs oder dem Betriebsrat abgesprochen werden.

Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) legen allerdings fest, dass es in "normalen" Arbeitsräumen nicht wärmer als 26 Grad werden sollte. Wird die Temperatur überschritten, gilt ein Stufenmodell::

  • 26 bis 30 Grad: Arbeitgeber:innen sollten zum Beispiel die Arbeitszeit in den kühleren Morgen verlegen, Mittagspausen verlängern oder Arbeitskleidung der Temperatur anpassen.
  • 30 bis 35 Grad: Arbeitgeber:innen müssen Vorkehrungen zur Abkühlung treffen z. B. Klimageräte bereitstellen. Er oder sie ist ab 30 Grad verpflichtet, Getränke anzubieten.
  • Mehr als 35 Grad: Der Raum ist ohne kühlende Maßnahmen nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Möglich sollten zum Beispiel Pausen in Räumen sein, die kälter sind.

Bei Arbeitnehmer*innen, die im Freien arbeiten, muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, d. h. er oder sie muss auch hier geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen und diese dokumentieren. Aber hitzefrei auf dem Bau gibt es ebenfalls nicht. Es können aber z. B. Sonnenschirme oder Sonnensegel aufgestellt oder kühlere Unterstellmöglichkeiten für die Pause geschaffen werden. Auch hier helfen flexible Arbeitszeiten, um den Aufenthalt in der Sonne zu minimieren.

Wenn ihr wegen der Hitze zum Beispiel Kreislaufprobleme bekommt, könnt ihr – wie bei jeder anderen Erkrankung auch – nach Hause gehen. Die Arbeitgeber:innen können jedoch – wie bei jeder anderen Erkrankung auch – eine Krankschreibung verlangen.


Hitzefrei in Schulen:

In Deutschland gibt es kein bundesweites Hitzefreigesetz, die einzelnen Bundesländer regeln das selbst. In Niedersachsen entscheidet im Einzelfall die Schulleitung, wann oder ob es Hitzefrei gibt. Seit 2025 gibt es die Regelung nicht mehr, dass die Außentemperaturen entscheidend sind, jetzt gilt die Temperatur in den Innenräumen. Trotzdem gibt es sogenannte Eskalationsstufen: Erst müssen die Räume abgekühlt werden oder kühlere Räume genutzt werden und Wasser zur Verfügung gestellt werden. Erst, wenn das alles nicht hilft, kann es Hitzefrei geben. Das kann dann auch nur für einzelne Klassen gelten.

Neu ist auch, dass Schülerinnen und Schüler der Oberstufen in Niedersachsen Hitzefrei bekommen können. Vorher war das nur an Grundschulen und im Sekundarbereich I überhaupt möglich.

In Grundschulen gibt es kein spontanes Hitzfrei, denn Kinder der Grundschule und der Klassen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern nach Hause geschickt werden. Die Schule muss deshalb dafür sorgen, dass trotzdem eine Betreuung gewährleistet ist.

Übrigens: Sollten Eltern keine Möglichkeit haben, bei Hitzefrei von Kindern der Sekundarstufe I (an Gesamt-, Real- und Hauptschulen die Klassen 5 bis 10, an Gymnasien die Klassen 5 bis 9) eine Kinderbetreuung zu organisieren, können sie, ähnlich wie bei Kinderkrankentagen, von der Arbeit freigestellt werden.