Kommunalwahl: Warum, wen und was wählen wir am 13. September?
Am Sonntag, 13. September 2026, finden in Niedersachsen in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Kommunalwahlen statt. Dabei werden rund 2.125 kommunale Vertretungen, also Kreistage, Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte sowie Stadtbezirksräte, Ortsräte und die Regionsversammlung Hannover neu gewählt. In einigen Orten werden auch (Ober-)Bürgermeister*innen, Landrät*innen und Regionspräsident*innen neu bestimmt.
Wir dröseln hier für euch mal auf, wie genau ihr wählen könnt und warum Kommunalwahlen so wichtig sind.
Wichtige Fakten:
- Bei Kommunalwahlen 2026 in Niedersachsen werden gleichzeitig die Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte sowie die Kandidaten für den Kreistag und die Regionsversammlung gewählt. Zusätzlich werden auch die Stadtbezirksräte und die Ortsräte und in manchen Orten auch die Bürgermeister*innen neu bestimmt. D. h. ihr werdet einige Stimmzettel ausfüllen müssen.
- Bei der Wahl für die Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte gilt ein Dreistimmenwahlrecht.
- D. h. ihr könnt entweder alle 3 Stimmen auf einen einzigen Kandidaten oder eine einzige Kandidatin häufen. Das nennt man "Kumulieren".
- Ihr könnt aber auch "Panaschieren", d. h. die 3 Stimmen können auf verschiedene Parteien und Listen verteilt werden.
- Niedersachsen war 1996 das allererste Bundesland, das das aktive Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt hat.
- Um selbst z. B. für den Gemeinderat kandidieren zu dürfen, muss man in Niedersachsen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wer wählen will, muss am Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt haben.
- Wer die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnt, darf auch an die Urne.
- Eine Fünf-Prozent-Hürde gibt es nicht. Auch Kleinstparteien und Einzelbewerber haben mit wenigen Stimmen eine Chance auf einen Sitz.
- Wenn bei der Direktwahl des Bürgermeisters oder Landrats im ersten Wahlgang niemand die absolute Mehrheit (mehr als 50 Prozent) holt, geht es zwei Wochen später in die Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten.
- Früher wurden Bürgermeister für acht Jahre gewählt, die Räte für fünf. Das führte dazu, dass ständig irgendwo gewählt wurde. Inzwischen wurden die Amtszeiten angepasst, sodass die Direktwahlen meist parallel zu den Ratswahlen stattfinden.
- Bis vor einigen Jahren gab es ein Höchstalter für die Wahl von hauptamtlichen Bürgermeistern (sie durften nicht älter als 66 Jahre sein). Diese Regelung wurde abgeschafft.
- In kleineren Mitgliedsgemeinden ist der Bürgermeister ehrenamtlich tätig und wird nicht direkt, sondern vom Rat gewählt. Der "echte" Chef mit Verwaltungsmacht ist hier der Samtgemeindebürgermeister.
Wahlmythen
Zur perfekten Vorbereitung decken wir für euch mal ein paar Wahl-Mythen auf, von denen ja immer mehr durchs Netz geistern. Lasst euch nicht verunsichern und geht wählen, das ist das Wichtigste.
Zum Weitererzählen:
- Der Frauenanteil in den niedersächsischen Kommunalparlamenten wächst zwar, liegt im Schnitt aber immer noch oft unter 30 Prozent.
- Wenn zwei Kandidaten bei der Auszählung der Sitze exakt die gleiche Stimmenzahl haben, wird nicht noch mal gewählt. Es entscheidet das Los.
- Es kommt immer wieder vor, dass Einzelkämpfer so viele Stimmen holen, dass ihnen rechnerisch zwei Sitze zustünden. Dann bleibt der zweite Sitz im Rat einfach die ganze Wahlperiode über leer.
- In sehr kleinen Dörfern oder auf den ostfriesischen Inseln wurden Wahlkreise in der Vergangenheit auch schon mal in den Partykellern oder Wohnzimmern von engagierten Bürgern eingerichtet, weil es kein öffentliches Gebäude gab.
- Es ist ein hartnäckiger Mythos, dass man den Stimmzettel nicht mit Bleistift ausfüllen darf. Erlaubt ist alles, was schreibt und nicht wieder spurlos ausradiert werden kann. In der Praxis liegen aber meist Kugelschreiber aus.
- Man darf sich selbst wählen: Wer auf einer Liste steht, darf alle seine drei Stimmen für sich selbst abgeben.
- In manchen Kleinstgemeinden gibt es so wenig Bewerber, dass genau so viele Menschen kandidieren, wie Sitze im Rat frei sind. Der Wahlkampf besteht dann meist nur daraus, die Leute zu bitten, überhaupt hinzugehen.
- Die Mitglieder von Gemeinde- und Stadträten sind Ehrenamtliche. Sie machen das neben ihrem normalen Beruf in ihrer Freizeit.
- Arbeitgeber müssen Angestellte für die Ausübung ihres Ratsmandats freistellen.
- Für die oft stundenlangen Sitzungen gibt es kein Gehalt, sondern ein sogenanntes Sitzungsgeld (Aufwandsentschädigung). Je nach Größe der Gemeinde liegt das oft nur zwischen 15 und 50 Euro pro Sitzung.
- Rechtlich gesehen sind Ratsmitglieder nur ihrem Gewissen verpflichtet. In der Realität stimmen Fraktionen sich zwar oft ab, aber niemand kann ein Ratsmitglied rechtlich zwingen, so zu stimmen wie die eigene Partei.
- Als es 2006 in der niedersächsischen Gemeinde Neu-Wulmstorf im Gemeinderat bei der Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters zu einem unauflösbaren Patt kam, wurde die Verwaltung kreativ: Sie besorgte zwei gelbe Plastikhülsen aus Überraschungseiern, steckte die Namenszettel hinein, warf sie in einen Beutel und machte den Bürgermeister zur Glücksfee. Das "Ü-Ei-Verfahren" machte Schule und wurde Jahre später sogar von Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern kopiert
- 1996 kam es in Bückeburg bei der Wahl des Stadtdirektors zu einem unauflösbaren Patt im Rat. Der damalige Ratsvorsitzende zog kurzerhand eine 5-Mark-Münze aus der Tasche. Er warf sie in den Raum und Kopf oder Zahl entschied über die politische Führung der Stadt.
- In einigen Ortschaften Niedersachsens findet sich niemand, der sich offiziell aufstellen lässt. Bei der Kommunalwahl 2021 gab es im Flecken Uchte (Landkreis Nienburg) für einen Ortsrat keine einzige Kandidaturenliste. Das niedersächsische Kommunalwahlgesetz hat dafür ein "Notfall-Verfahren": Die Bürger bekamen am Wahltag einen komplett leeren Stimmzettel ausgehändigt. Jede Wählerin und jeder Wähler durfte einfach irgendeinen wählbaren Namen aus dem Dorf aufschreiben. Wer am Ende auf den meisten Zetteln stand und nicht laut "Nein!" sagte, saß im Rat.
Für Wahlhelferinnen und Helfer:
- Wenn die Gemeinde euch als Wahlhelfer beruft, könnt ihr nur aus wichtigen Gründen (Krankheit, Urlaub, runder Geburtstag) absagen.
- Wahlhelfer (die den ganzen Sonntag im Wahllokal sitzen und abends zählen) bekommen ein Zehrgeld. Es wird offiziell "Erfrischungsgeld" genannt und liegt meist bei 25 bis 50 Euro.
- Während bei der Bundestagswahl oft um 20 Uhr alles vorbei ist, kann sich das Auszählen bei der Kommunalwahl wegen des komplizierten Kumulierens und Panaschierens (siehe oben) bis tief in die Nacht (oder den nächsten Morgen) ziehen.
- Am Wahlabend boomt der Lieferservice in Niedersachsen. In fast jedem Rathaus und Wahllokal wird tonnenweise Pizza bestellt, um die fleißigen Zähler bei Laune zu halten. 🍕
- Die ersten Ergebnisse, die am Wahlabend eintrudeln, heißen "Schnellmeldungen". Sie sind noch nicht das amtliche Endergebnis, stimmen aber meist zu 99 Prozent.
- Das vorläufige Ergebnis vom Wahlabend wird in den Tagen danach vom Kreis- oder Stadtwahlausschuss noch einmal haarklein geprüft. Erst wenn dieser grünes Licht gibt, ist das Ergebnis amtlich.
- Die Auszählung am Abend ist öffentlich. Jeder Bürger darf ins Wahllokal spazieren und den Wahlhelfern auf die Finger schauen.
- Wenn ein Stimmzettel unklar ausgefüllt ist, muss der gesamte Wahlvorstand formell darüber abstimmen, ob die Stimme gilt oder nicht. Das wird im Protokoll penibel festgehalten.
- Nach der Wahl hat jeder Wahlberechtigte das Recht, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einzulegen, wenn er glaubt, dass Unregelmäßigkeiten vorgefallen sind.
Für Erstwählerinnen und Erstwähler:
- Die Wahlbenachrichtigung wird euch von der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde automatisch mit der Post zugesendet. Falls ihr ungefähr einen Monat vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten habt, wendet euch am besten an das zuständige Wahlamt.
- Am Wahltag geht ihr mit der Wahlbenachrichtigung und einem Ausweisdokument in das Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung steht. Dort erhaltet ihr dann die unterschiedlichen Stimmzettel.
- Spätestens mit der Wahlbenachrichtigung erhaltet ihr auch Informationen darüber, wie wie ihr die Briefwahl beantragen könnt.
- Wie viele Stimmen ihr bei jeder Wahl vergeben könnt, steht jeweils oben auf dem Stimmzettel.