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Eure Rechte bei Flugreisen

Wenn eure Flüge ausfallen oder verspätet sind, habt ihr Anspruch auf eine Entschädigung. Das regelt die so genannte "Fluggastrechte-Verordnung" der EU. Sie gilt für alle Flüge, die von einem in der EU gelegenen Flughafen abgehen, unabhängig davon, wo die Fluggesellschaft ihren Sitz hat.

Wir haben euch hier zusammengestellt, was euch ggf. zusteht und wie ihr eure Ansprüche geltend machen könnt.

Auf dieser Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz könnt ihr checken, ob ihr Entschädigungen bekommen könnt.

Welche Rechte habt ihr bei Verspätungen?

  • Keinen Anspruch habt ihr, wenn die Fluggesellschaft außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände (Schlechte Wetterbedingungen, Streiks, Terrorgefahr/politische Instabilität, Naturkatastrophen oder bei Notlandungen) nachweist
  • Ausgleichszahlungen für jede mitreisende Person kann es geben bei
    1.500 Kilometer oder weniger → 250 Euro
    mehr als 1.500 Kilometer → 400 Euro
    mehr als 3.500 Kilometer → 600 Euro.
    Bei einer Verspätung von maximal 3 Stunden → 200 Euro und von maximal 4 Stunden → 300 Euro
  • Betreuungsleistungen könnt ihr fordern bei Abflugverzögerungen von
    mindestens 2 Stunden bei 1.500 Kilometern oder weniger
    bei mindestens 3 Stunden bei mehr als 1.500 Kilometern
    bei mindestens 4 Stunden bei mehr als 3.500 Kilometern muss die Fluggesellschaft unentgeltlich Essen und Getränke, zwei Telefonate, Telexe, Telefaxe oder E-Mails und bei Weiterbeförderung am/an nächsten Tag/en Hotelübernachtung mit Transfer anbieten

Welche Entschädigung gibt es bei Annullierung eines Fluges?

Keinen Anspruch habt ihr, wenn ihr 14 Tage oder früher vor dem Abflugtermin über die Annullierung unterrichtet wurdet oder wenn die Fluggesellschaft außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände nachweist (s. o.).

Anspruch habt ihr

  • bei 1.500 Kilometer oder weniger → 250 Euro
  • mehr als 1.500 Kilometer innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 Kilometer → 400 Euro.
  • wenn ihr über die Annullierung weniger als 7 Tage vor dem Abflugtermin informiert wurdet und die Verspätung mehr als 2 Stunden und maximal 3 Stunden beträgt → 200 Euro.
  • mehr als 3.500 Kilometer → 600 Euro.
  • wenn ihr über die Annullierung weniger als 7 Tage vor dem Abflugtermine informiert wurdet und die Verspätung mehr als 2 Stunden und maximal 4 Stunden beträgt → 300 Euro.

Was gilt bei Überbuchung eines Fluges?

Ausgleichszahlung
bei 1.500 Kilometer oder weniger → 250 Euro.
Bei einer Verspätung von maximal 2 Stunden → 125 Euro.
Bei mehr als 1.500 Kilometer innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 Kilometer → 400 Euro.
Bei einer Verspätung von maximal 3 Stunden → 200 Euro.
Bei mehr als 3.500 Kilometer → 600 Euro.
Bei einer Verspätung von maximal 4 Stunden → 300 Euro.

Unterstützungsleistung
Vollständige Erstattung des Flugpreises oder anderweitige Beförderung zum Ziel zum frühestmöglichen oder wunschgemäßen Zeitpunkt.

Betreuungsleistung
die Fluggesellschaft muss unentgeltlich Essen und Getränke, zwei Telefonate, Telexe, Telefaxe oder E-Mails, bei Weiterbeförderung am/an nächsten Tag/en oder verlängertem Aufenthalt am Reiseziel Hotelübernachtung mit Transfer anbieten.


Welche Rechte habt ihr bei Streiks?

Von einem Streik betroffene Passagiere haben prinzipiell keinen Anspruch auf Entschädigung. Hierbei macht es bislang keinen Unterschied, ob das Bodenpersonal des Flughafens, zum Beispiel Sicherheitsmitarbeiter, oder Airline-Mitarbeiter streiken. Es spielt auch keine Rolle, ob der Streik kurzfristig begann oder schon lange angekündigt war.

Jedoch sagt die EU-Fluggastrechte-Verordnung klar, dass Reisenden am Flughafen Versorgungsleistungen (Getränken und Snacks) sowie ein alternativer Transport zum nächstmöglichen Zeitpunkt zustehen.
Ihr könnt aber auch vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des Tickets verlangen. Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, euch auf alternativen Wegen ans Ziel zu bringen oder Geld zu erstatten.

Wichtig ist: Wenn eure Airline euch keinen Ersatzflug anbietet, dann setzt ihnen selbst eine Frist. Je näher die geplante Abflugzeit liegt, desto kürzer kann diese Frist sein. So könnt ihr im Zweifel selbst einen Ersatzflug buchen, wenn sie nicht reagiert.
Auf jeden Fall solltet ihr dann alle Belege sammeln, das können Kosten für einen selbst gebuchten Ersatzflug, aber für Verpflegung, Getränke oder ein Hotel sein, wenn sich die Airline nicht darum kümmert.


Was gilt beim Streik des Sicherheitspersonals?

Wenn ihr euren Flug verpasst, weil sich die Sicherheitskontrollen verzögern, wird es kompliziert. Die Sicherheitskontrollen obliegen der Bundespolizei, die diese häufig an private Firmen auslagert. Auf Verzögerungen bei den Kontrollen haben die Fluggesellschaften deshalb keinen Einfluss, eure Ansprüche können dann nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden.
Nach aktueller Rechtsprechung ist ein Streik des Flughafen-Sicherheitspersonal ein außergewöhnlicher Umstand, auf den Airlines keinen Einfluss haben und somit auch nicht finanziell zur Verantwortung gezogen werden können.


Das Gepäck ist weg, kaputt oder kommt zu spät an:

Kommen Gepäckstücke nicht, zerstört, beschädigt oder verspätet an, solltet ihr das am besten sofort bei der Airline und ggf. dem Veranstalter anzeigen. Für Schäden durch Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Verspätung von Gepäck könnt ihr derzeit bis zu 1.600 Euro Ersatz verlangen. Wennbeuer Gepäck bei einer Pauschalreise gar nicht ankommt, könnt ihr den Reisepreis mindern.