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Was dürfen Arbeitnehmer, wenn der ÖPNV bestreikt wird?

Was für Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn der ÖPNV bestreikt wird und sie dann nicht pünktlich zur Arbeit schaffen? Wir haben euch hier ein paar Infos zusammengetragen:

Darf ich zu Hause bleiben, wenn Busse und Bahnen nicht fahren?

Auf keinen Fall. Es liegt in eurer Verantwortung, pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Das ist das sogenannte Wegerisiko, dass jede arbeitende Person trägt. Im Homeoffice könnt ihr nur bleiben, wenn ihr es vorher mit eurem Arbeitgeber abgesprochen habt.
Das gilt im Besonderen, wenn ein Streik vorher angekündigt wurde. Aber auch wenn mal spontan gestreikt wird, solltet ihr so schnell wie möglich Kontakt mit eurem Arbeitgeber aufnehmen. Einfach wegbleiben von der Arbeit oder unentschuldigt zu spät kommen, kann eine Abmahnung nach sich ziehen.

Was gilt bei angekündigten Streiks?

Auch bei angekündigten Streiks müsst ihr alles versuchen, um rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein. "Zumutbar" ist dabei früher aufstehen, mit dem Auto oder Fahrrad fahren, Fahrgemeinschaften bilden oder frühzeitig Staus und Umwege einplanen. Sollten euch dadurch Mehrkosten entstehen, ist das auch eure Sache. Denn der Weg zur Abreit liegt in eurer Verantwortung, nicht in der der Chefin oder des Chefs.
"Nicht verhältnismäßig und zumutbar" ist es z. B., wenn z. B. Menschen mit geringem Einkommen lange und teure Taxifahrten auf sich nehmen müssten. Dann kann es nach Rücksprache mit den Arbeitgebenden erlaubt werden, an Streiktagen nicht zur Arbeit zu fahren.

Welche Regeln gelten bei spontanen Streiks?

Wenn spontan gestreikt wird, gelten eigentlich die Regeln wie oben. Da ihr euch aber natürlich nicht so gut darauf vorbereiten konntet, können Abmahnungen dann unverhältnismäßig und damit ungültig sein. Ihr müsst natürlich trotzdem alles versuchen, um pünktlich bei der Arbeit zu sein.

Gibt es ein Recht auf Homeoffice, wenn gestreikt wird?

Homeoffice ist durch Corona ja mittlerweile in vielen Bereichen möglich, einen Anspruch darauf gibt es allerdings nach wie vor nicht. Bei einem Streik kann Homeoffice natürlich auch spontan eine Option sein, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen aber einverstanden sein.
Sollte Homeoffice gar nicht möglich sein, könnt ihr immer noch un- oder bezahlten Urlaub nehmen oder Überstunden abbummeln, aber auch das nur in Absprache.

Gibt es Gehalt, wenn ich wegen eines Streiks zu spät komme?

Nein, denn für die Zeit, in der ihr nicht arbeitet, werdet ihr auch nicht bezahlt. Es gibt zwar den Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der besagt, dass, wenn ihr als Arbeitnehmer "für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden" an der Arbeit gehindert werdet, trotzdem bezaht werden müsst. Das gilt aber nur z. B. für die eigene Hochzeit oder Beerdigungen im engsten Familienkreis.
Ein Streik ist aber keine "in der Person liegende" Verhinderung, denn der Streik betrifft nicht nur euch, sondern auch viele andere Menschen.

Und was ist mit Kindern? Müssen sie beim Streik zur Schule?

Auch wenn Busse und Bahnen streiken, gilt die Schulpflicht, wenn auch regulärer Unterricht stattfindet. Bundesländer können Schülerinnen und Schüler ausnahmsweise vom Präsenzunterricht freistellen, wenn es keine alternativen Fahrtmöglichkeiten gibt. Aber nur die Schulbehörden, nicht die Eltern oder die Schule können darüber entscheiden.