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Bedingungen für die Nutzung des Features "Falschfahrerwarnung" der Robert Bosch GmbH innerhalb der ffn-APP!

Stand: Februar 2019

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen finden Anwendung für die bundesweite Nutzung des Features "Falschfahrerwarnung", einer Software der Robert Bosch GmbH, Robert-Bosch-Allee 1, 74232 Abstatt, das im Rahmen der allgemeinen ffn-App angeboten wird.
Verantwortlich für die Inhalte der ffn-APP ist die Fa. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG, vertreten durch die Fa. Funk und Fernsehen Beteiligungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Harald Gehrung, Stiftstraße 8, 30159 Hannover (im Folgenden auch radio ffn genannt).

2. Anwendung des Features

a.
Mit dem softwarebasierten Feature können auf bundesdeutschen Autobahnen Falschfahrer ermittelt werden, die durch Nutzung einer falschen Auffahrt die Autobahnen in der umgekehrten Richtung befahren. Sobald das Feature eine Falschfahrer-Situation ortet, wird folgendes Warnsystem von dem Feature selbständig gestartet:

  • Alle Nutzer des Features (im Folgenden Nutzer genannt), die in einem bestimmten Umkreis des Falschfahrers unterwegs sind, erhalten eine akustische und eine optische Push-Benachrichtigung mit dem Hinweis auf ihrem Mobiltelefon, dass sich ein Falschfahrer in ihrer Nähe befindet;
  • Wenn der Falschfahrer selbst Nutzer des Features ist, wird ihm ebenfalls eine akustische und eine optische Nachricht auf sein Mobiltelefon gesandt verbunden mit der konkreten Aufforderung, die Fahrtrichtung zu prüfen und für den Fall des Falschfahrens umgehend an den Straßenrand zu fahren.

b.
Das Feature ist wie folgt zu aktivieren:

  • Vor der ersten Nutzung des Falschfahrer-Features ist dieses innerhalb der ffn-App einmal generell zu aktivieren;
  • Vor jedem Fahrtantritt muss die ffn-App mit einem Touch geöffnet werden.


c.
Ein erfolgreicher Einsatz des Features setzt unter anderem voraus, dass

  • der Falschfahrer selbst Nutzer des Features ist;
  • der Falschfahrer und alle Nutzer im Umkreis ihr Mobiltelefon eingeschaltet haben, dieses betriebsbereit ist und noch über ein ausreichendes Datenvolumen verfügt;
  • alle Nutzer das Feature in der ffn-App zusätzlich einmal aktiviert und die ffn-App bei Fahrtantritt geöffnet haben;
  • an dem betreffenden Ort eine ausreichende Netzverbindung besteht;

d.
Im Rahmen der Nutzung des Features sind die einschlägigen Verkehrsregeln, insbesondere das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung einzuhalten und insbesondere die Regelung von § 23 Abs. 1 a) StVO wie folgt zu beachten:

  • das Mobiltelefon darf grundsätzlich weder aufgenommen noch in der Hand gehalten werden und nur mit Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt werden;
  • im Fall des Einganges einer Push-Benachrichtigung des Features darf der Nutzer nur bei guten Straßen- und Blickverhältnissen einen kurzen Blick auf das Mobiltelefon werfen.

3. Weitere Nutzungs- und Verhaltenshinweise

a.
Das Falschfahrer-Feature in der ffn-APP ist nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nutzbar.

b.
Da der Erfolg des Features von verschiedenen Faktoren und Unwägbarkeiten abhängt, handelt es sich nur um ein zusätzliches Warnsystem, das keine Garantie für eine Benachrichtigung bietet, so dass der Nutzer im Übrigen weiterhin die gebotene Sorgfalt im Straßenverkehr walten lassen muss.

c.
Im Fall einer Falschfahrersituation empfiehlt sich eine erhöhte Rücksichtnahme auf die weiteren Mitfahrer im Umfeld und eine den Umständen angemessen Reaktion.

4. Haftung von radio ffn

a.
Eine Haftung von radio ffn für Schäden gleich welcher Art oder Schmerzensgeld ist ausgeschlossen, wenn deren Entstehung ursächlich auf eine unsachgemäße Nutzung der ffn-App oder des Falschfahrer-Features zurückzuführen ist oder auf ein fehlerhaftes Verhalten des Nutzers im Straßenverkehr.

b.
Darüber hinaus ist die Haftung von radio ffn für Schäden gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Nutzung des Falschfahrer-Features stehen, auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt, soweit sich nach dieser Ziffer 4 nichts anderes ergibt.

c.
Im Fall einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt auf
aa) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bb) Schäden aus einer wesentlichen Verpflichtung von radio ffn im Zusammenhang mit der Bereitstellung der App/des Features, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen konnte; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

d.
Die sich aus c. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.

e.
In allen anderen Fällen ist die Haftung von radio ffn ausgeschlossen, es sei denn eine Haftung ist anderweitig gesetzlich geregelt.